Jede Klasse wählt zwei Klassensprecher. Die Aufgabe der Klassensprecher bestehen darin, die Interessen der Mitschüler gegenüber den Lehrern und der Schulleitung zu vertreten. Ungefähr vier Mal im Jahr und nach Bedarf beruft die Schulleitung eine Kinderkonferenz ein. Bei dringendem Bedarf beantragen die Schüler und Schülerinnen das Beinrufen der Konferenz bei der Schulleitung. Dort werden Themen besprochen, die das Schulleben betreffen. Die Kinder sollen als ein Teil des „Ganzen der AvP Grundschule“ kindgerecht über das Schulleben informiert aber auch involviert werden. Deshalb werden auch Tagungspunkte festgelegt, die von den Kindern vorgeschlagen werden. Themen können bei der Schulleitung vorher vorgeschlagen werden oder zu Beginn der Sitzung mit in die Tagungsordnung aufgenommen werden. Alle neuen Regeln werden gemeinsam beschlossen und abgestimmt. Die Schüler und Schülerinnen verwalten auch einen eigenen Etat, den sie in Zusammenarbeit mit der Schulleitung ausgeben dürfen. Zunächst ist es ihre Aufgabe –mit Unterstützung der Klassenlehrerin- in der Klasse Meinungen und Ideen abzufragen und dann den anderen Kinderkonferenzteilnehmern vorzustellen. Dort wird dann nach demokratischem Recht abgestimmt. Von jeder Sitzung fertigt die Schulleitung ein Protokoll an, welches den Teilnehmern ausgehändigt wird, damit sie den Klassen die besprochenen Inhalte vorstellen können. Das erste Schuljahr nimmt ab dem 2. Halbjahr an den Sitzungen teil, wird aber von den Kinderkonferenzteilnehmern des 3. Schuljahres über die Inhalte informiert.